Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Fassung 1.0 · gültig ab 14.10.2026 · Anlagen: 1 Datenkategorien und Zwecke · 2 Technische und organisatorische Maßnahmen · 3 Unterauftragsverarbeiter

zwischen dem Kunden (Name und Anschrift laut Kundenkonto) – „Verantwortlicher“ –

und Florian Heiner Lammers, handelnd unter „Sayvio“, Westerhuesweg 25, 46348 Raesfeld – „Auftragsverarbeiter“ –

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen einen KI-gestützten Telefonassistenten nach dem Hauptvertrag (Sayvio-AGB). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten der Anrufer und gegebenenfalls von Kunden und Beschäftigten des Verantwortlichen ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.

(2) Art, Zweck, Datenkategorien und Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.

(3) Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Pflichten zur Löschung und Vertraulichkeit gelten darüber hinaus.

§ 2 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer, sofern er nicht durch Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.

(2) Weisungen sind dieser Vertrag, der Hauptvertrag und die Einstellungen, die der Verantwortliche im Dashboard vornimmt (z. B. Empfänger von Benachrichtigungen, Kalenderanbindung, Kundenliste). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

(4) Zum Auftrag gehört auch die Fehleranalyse und Qualitätssicherung des Assistenten des Verantwortlichen (z. B. Auswertung einzelner Gespräche, um Missverständnisse des Assistenten zu beheben). Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters, insbesondere zum Training von KI-Modellen, zur Verbesserung von Diensten für andere Kunden oder zu Werbezwecken, findet nicht statt.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 4 Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert er.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt und gelten als genehmigt.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 14 Tage vor der Hinzuziehung oder dem Austausch eines Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Verantwortliche den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind. Er haftet für dessen Pflichtverletzungen gegenüber dem Verantwortlichen.

§ 6 Übermittlungen in Drittländer

(1) Eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR findet nur statt, soweit sie in Anlage 3 ausgewiesen ist und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (insbesondere Angemessenheitsbeschluss einschließlich EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914).

(2) Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter hiermit an, die in Anlage 3 ausgewiesenen Übermittlungen vorzunehmen. Für die Übermittlung an die Sprachplattform (USA, siehe Anlage 3) erstellt der Auftragsverarbeiter eine Transfer-Folgenabschätzung und stellt sie dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO), insbesondere durch Export, Berichtigung und Löschung von Gesprächsdaten über das Dashboard oder auf Anfrage innerhalb von 5 Werktagen. Wendet sich ein Betroffener direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich weiter.

(2) Er unterstützt den Verantwortlichen bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Informationen.

§ 8 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO; fehlende Angaben werden nachgereicht.

(2) Er ergreift unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung und dokumentiert den Vorfall.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Gesprächsdaten werden während der Laufzeit nach den Fristen in Anlage 1 automatisch gelöscht.

(2) Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, nachdem dieser Gelegenheit zum Export hatte, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. In Datensicherungen enthaltene Daten werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben (spätestens nach 6 Monaten) und bis dahin nur zur Wiederherstellung nach einem Störfall verwendet. Bei Unterauftragsverarbeitern gelten deren Löschfristen gemäß Anlage 3. Auf Anfrage bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung, insbesondere aktuelle Fassungen der Anlagen 2 und 3.

(2) Der Verantwortliche kann Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, nach Anmeldung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf während der Geschäftszeiten selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen. Anstelle einer Vor-Ort-Prüfung kann der Auftragsverarbeiter geeignete Nachweise vorlegen, sofern diese ausreichen. Den Aufwand für Vor-Ort-Prüfungen von mehr als einem Tag pro Jahr kann der Auftragsverarbeiter angemessen in Rechnung stellen.

§ 11 Haftung

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags.

§ 12 Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag wird elektronisch geschlossen; Sayvio protokolliert Zeitpunkt, Fassung und Kundenkonto der Zustimmung (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

Anlage 1 zum AV-Vertrag – Gegenstand, Datenkategorien, Betroffene, Zwecke, Fristen

Fassung 1.0 · 14.10.2026

Zweck der Verarbeitung

Annahme von Telefonanrufen auf der Rufnummer des Verantwortlichen durch einen KI-Assistenten; Gesprächsführung in natürlicher Sprache; Aufnahme des Anliegens; Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung; Weiterleitung an den Verantwortlichen über die von ihm gewählten Kanäle; optional Terminbuchung, Wiedererkennung von Bestandskunden und Notfallbenachrichtigung; Fehleranalyse und Qualitätssicherung des Assistenten des Verantwortlichen.

Betroffene Personen

Datenkategorien und Fristen

Datenkategorie Beispiele Zweck Ort Löschfrist
VerbindungsdatenRufnummer des Anrufers, angerufene Nummer, Zeitpunkt, DauerAnnahme, Rückruf, AbrechnungTelefonie-Server, DatenbankRufnummer 90 Tage; Gesprächsdauer ohne Personenbezug für die Abrechnung nach § 147 AO
AudioStimme des AnrufersSpracherkennung in Echtzeitnur im Durchgangkeine Speicherung
TranskriptWortlaut des GesprächsZusammenfassung, Nachvollziehbarkeit, FehleranalyseSprachplattform; Datenbank (geschwärzt)Sprachplattform 1 Tag (danach bis zu 30 Tage in deren Sicherungen); Datenbank 30 Tage
Zusammenfassung und erkannte FelderName, Anschrift, Anliegen, Wunschtermin, KundenstatusWeitergabe an den VerantwortlichenDatenbank, E-Mail an den Verantwortlichen90 Tage in der Datenbank; im Postfach des Verantwortlichen nach dessen Regeln
KundenlisteName, Ort, Rufnummer der BestandskundenWiedererkennungDatenbank; Name und Ort für die Dauer des Anrufs an die Sprachplattformbis zur Löschung durch den Verantwortlichen, spätestens 30 Tage nach Vertragsende
TermindatenName, Telefon, Anliegen, ZeitpunktTerminbuchungKalender des Verantwortlichen bzw. Cal.comnach den Regeln des Kalenders
BenachrichtigungenInhalt von E-Mail, SMS, WhatsAppInformation des VerantwortlichenVersanddienste, VersandprotokollVersandprotokoll 90 Tage; versandter Mailtext 30 Tage

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt erhoben. Nennt ein Anrufer sie von sich aus, sind sie im Transkript enthalten und unterliegen den Fristen oben.

Ort

Deutschland und Irland sowie USA (Sprachplattform); Einzelheiten in Anlage 3.

Anlage 2 zum AV-Vertrag – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Fassung 1.0 · 14.10.2026

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle

Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle

Trennungskontrolle

Pseudonymisierung

2. Integrität

Weitergabekontrolle

Eingabekontrolle

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Regelmäßige Überprüfung

5. Auftragskontrolle

Unterauftragsverarbeiter

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter steht unseren Kunden im Dashboard zur Verfügung und wird auf Anfrage an business@sayvio.de übermittelt.